Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Financial Planning können wir auf eine Vielzahl von Referenzen verweisen. Auf Wunsch können wir Ihnen mit Einverständnis unserer Mandanten konkrete Referenzen aus den verschiedenen Beratungsfeldern nennen. Hier haben wir Fälle aus unserer Praxis beispielhaft zusammengestellt:
Beispiel 1: Altersvorsorge
Ein Rechtsanwalt, der gerade zum Partner einer internationalen Kanzlei ernannt wurde, wandte sich an uns, um seine finanzielle Situation im Alter beleuchten zu lassen und - wenn nötig - weitere Vorsorge zu betreiben. Im Rahmen der Altersvorsorgeplanung haben wir alle bestehenden Rentenanwartschaften aus Versorgungswerk, privaten Lebens- und Rentenversicherungen sowie sonstigen Geldanlagen fürs Alter berücksichtigt und diese mit dem gewünschten Bedarf abgeglichen. Unter Berücksichtigung von Inflation und Steuern ergaben die Berechnungen, dass zwischen Wunsch und Wirklichkeit eine Versorgungslücke zu Rentenbeginn von ca. 1 Mio. € lag. Durch die Planung wussten wir auch, welche Vorsorgewege sich für den Mandanten am meisten lohnen. Durch eine gezielte Produktauswahl konnten wir Rendite, Sicherheit und steuerliche Aspekte individuell aufeinander abstimmen und die Altersvorsorge des Mandanten in trockene Tücher wickeln.
Beispiel 2: Immobilienfinanzierung
Ein pensionierter Chefarzt erwarb für sich und seine Frau eine größere Eigentumswohnung in zentraler Münchner Lage zu einem Preis im siebenstelligen Eurobereich und beauftragte uns mit der Erstellung eines Finanzierungskonzepts. Nach Darstellung der Liquiditäts-, Vermögens- und Absicherungssituation sowie der einkommens-, schenkungs- bzw. erbschaftssteuerlichen Lage einigte man sich auf ein variables Darlehen zu 3-Monats-Euribor-Konditionen, das jederzeitige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zuließ. Das Darlehen konnte durch eine Ausschreibung bei mehreren Banken günstig eingekauft werden. Die Bonitätssituation des Mandanten erlaubte zudem den Einsatz eines Derivats und dadurch das Absichern der Konditionen.
Beispiel 3: Geldanlage/Vermögensstrukturierung
Nach Durchführung eines Beautycontests, an dem verschiedene Vermögensverwalter teilnahmen, erhielten wir das Mandat von den Nachkommen einer deutschen Industriellenfamilie zur Strukturierung ihres kürzlich ererbten Vermögens. In Zusammenarbeit mit den Rechts- und Steuerberatern der Familie erstellte ein Team unseres Hauses ein Konzept, das der Risikoneigung und Renditeerwartungen für die verschiedenen Anlagehorizonte der Mandanten entsprach. Umgesetzt wurde das Konzept durch eine professionelle Fondsvermögensverwaltung unter Beimischung alternativer Investments, um so eine breite Diversifizierung des angelegten Vermögens zu erreichen.
Beispiel 4: Betriebliche Altersversorgung für Geschäftsführer
Über einen kooperierenden Steuerberater wurde an uns das Mandat einer Geschäftsführerversorgung herangetragen. Die Mandanten, ein mittelständisches Medienunternehmen, hatten von ihrer Bank zwei Kapitallebensversicherungen vermittelt bekommen. Weitere Verträge oder Beschlüsse gab es nicht. Wie sich herausstellte, sollten damit Pensionszusagen an die beiden Geschäftsführer finanziert werden. Nach ausführlichen Gesprächen über die Wünsche und Ziele sowie die Anforderungen an eine Geschäftsführerversorgung wurden die Pensionszusagen rechtssicher eingerichtet (Zusagetexte, Beschlüsse, Verpfändungen etc.) und ausfinanziert. Die bestehenden Lebensversicherungen wurden um eine innovative Rückdeckung über Aktienfonds ergänzt, um die Renditeerwartung der Mandanten zu erfüllen.
Beispiel 5: Betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer TV-Produktionsgesellschaft mit 40 Angestellten wandte sich wegen der Möglichkeiten der Mitarbeiterversorgung über seinen Betrieb an uns. Die verschiedenen Durchführungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung wurden vorgestellt und diskutiert. Insbesondere wurden die sozialversicherungsrechtlichen, bilanziellen und buchhalterischen Folgen für das Unternehmen erörtert und auf etwaige Haftungsrisiken hingewiesen. Das Konzept, das einen von Arbeitgeber und Arbeitnehmern gemischt finanzierten Gruppenvertrag vorsieht, wurde den Mitarbeitern durch Präsentationen und Einzelgespräche vorgestellt und umgesetzt. Die Mitarbeiterversorgung, die kürzlich durch einen Riester-Gruppenvertrag ergänzt wurde, genießt im Unternehmen eine hohe Akzeptanz und wird von den Mitarbeitern gerne genutzt.
Beispiel 6: Absicherung betrieblicher Risiken
Eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 15 Rechtsanwälten bat uns im Zuge der Ausweitung ihrer Beratungstätigkeit um eine Überprüfung ihres Versicherungsschutzes. Nach einer ausführlichen Analyse des Status Quo und Bewertung der betrieblichen Risiken haben wir den Versicherungsschutz der Kanzlei aktualisiert und verbessert. Die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung wurde beispielsweise aufgestockt und schließt nun Mandate im außereuropäischen Ausland ein. Es besteht eine adäquate Absicherung der laufenden Fixkosten und des Gewinns für den Fall der Betriebsunterbrechung ebenso wie für die Wiederbeschaffung von Mandantenakten etc. bei Verlust durch Feuer und andere Gefahren. Durch unsere laufende Betreuung wird die Absicherung der Kanzlei zukünftig stets aktuell gehalten.
